Erwägungsgrund 4 32013L0064
Im Bereich Landwirtschaft ist in Bezug auf die Richtlinie 1999/74/EG des Rates festzuhalten, dass in Mayotte Legehennen in nicht ausgestalteten Käfigen gehalten werden. Da erhebliche Investitionen und vorbereitende Arbeiten erforderlich sind, um nicht ausgestaltete Käfige durch ausgestaltete Käfige oder Alternativsysteme zu ersetzen, muss das Verbot der Verwendung nicht ausgestalteter Käfige um einen Zeitraum von bis zu 48 Monaten ab dem 1. Januar 2014 hinausgeschoben werden. Um eine Verzerrung des Wettbewerbs zu verhindern, sollten Eier aus Betrieben mit nicht ausgestalteten Käfigen nur auf dem lokalen Markt von Mayotte vermarktet werden. Zur Erleichterung der notwendigen Kontrollen sollten in nicht ausgestalteten Käfigen produzierte Eier eine besondere Kennzeichnung tragen.