Erwägungsgrund 9 32013L0064
Die Umsetzung der Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates erfordert eine Reihe von Anpassungen zur Gewährleistung der Kontinuität der Versorgung und Information der Patienten. Daher sollte Frankreich ein zusätzlicher Zeitraum von 30 Monaten ab dem 1. Januar 2014 eingeräumt werden, um die Rechtsvorschriften zur Umsetzung der genannten Richtlinie in Mayotte zu erlassen.