Erwägungsgrund 1 32014L0049
Die Richtlinie 94/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ist in wesentlichen Punkten geändert worden. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, im Rahmen der jetzt anstehenden Änderungen eine Neufassung der genannten Richtlinie vorzunehmen.