Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Einlagensicherungssysteme sollten in risikoarme Schuldtitel investieren.
Erwägungsgrund 35 32014L0049Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen