Erwägungsgrund 48 32014L0049
Um unionsweit gleiche Wettbewerbsbedingungen und einen angemessenen Einlegerschutz zu gewährleisten, ist es notwendig, Leitlinien im Finanzdienstleistungsbereich einzuführen. Solche Leitlinien sollten zur Konkretisierung der Methodik für die Ermittlung der risikoabhängigen Beiträge herausgegeben werden.