Erwägungsgrund 10 32014L0063
Nach Erlass der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates sollten die einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie 2001/110/EG an jene Verordnung angepasst werden.
Nach Erlass der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates sollten die einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie 2001/110/EG an jene Verordnung angepasst werden.