Erwägungsgrund 14 32014L0063
Da die Änderungen im Hinblick auf die Übertragung von Befugnissen auf die Kommission nur Befugnisse der Kommission betreffen, müssen sie von den Mitgliedstaaten nicht in nationales Recht umgesetzt werden.
Da die Änderungen im Hinblick auf die Übertragung von Befugnissen auf die Kommission nur Befugnisse der Kommission betreffen, müssen sie von den Mitgliedstaaten nicht in nationales Recht umgesetzt werden.