Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Für die Zwecke dieser Richtlinie sollten geeignete Gegenparteien als Kunden angesehen werden.
Erwägungsgrund 103 32014L0065Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen