Erwägungsgrund 40 32014L0065
Wenn Wertpapierfirmen strukturierte Einlagen an Kunden verkaufen oder sie zu diesen beraten, sollte diese Richtlinie in derselben Weise für sie gelten, wie wenn sie als Vermittler für diese Produkte aufträten, die von Kreditinstituten begeben werden, die gemäß der Richtlinie 2006/48/EG Einlagen entgegennehmen können.