Erwägungsgrund 21 32014L0065
Für die Zwecke dieser Richtlinie und der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, durch die sowohl OTC als auch börsengehandelte Derivate im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 geregelt werden, sollten Tätigkeiten, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie objektiv messbar die direkt mit der Geschäftstätigkeit oder dem Liquiditäts- und Finanzmanagement verbundenen Risiken verringern, und gruppeninterne Geschäfte in einer Weise berücksichtigt werden, die mit der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 im Einklang steht.