Erwägungsgrund 145 32014L0065
Um eine unionsweit kohärente Verhängung von Sanktionen zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass die zuständigen Behörden bei der Festlegung der Art der verwaltungsrechtlichen Sanktion oder Maßnahme und der Höhe der Verwaltungsgeldbußen allen maßgeblichen Umständen Rechnung tragen.