Erwägungsgrund 23 32014L0090
Um eine einheitliche, rasche und einfache Umsetzung dieser Richtlinie zu erleichtern, sollten Durchführungsrechtsakte, die nach dieser Richtlinie erlassen werden, die Form von Verordnungen der Kommission haben.
Um eine einheitliche, rasche und einfache Umsetzung dieser Richtlinie zu erleichtern, sollten Durchführungsrechtsakte, die nach dieser Richtlinie erlassen werden, die Form von Verordnungen der Kommission haben.