Erwägungsgrund 3 32014L0090
Die Harmonisierung durch die Union behebt diese Probleme. So wurden in der Richtlinie 96/98/EG des Rates einheitliche Vorschriften festgelegt, um Unterschiede bei der Anwendung internationaler Normen durch klar definierte Anforderungen und einheitliche Bescheinigungsverfahren zu beseitigen.