Erwägungsgrund 18 32014L0090
In Ausnahmefällen sollte die Verwendung von Schiffsausrüstung zugelassen werden, die nicht mit dem Steuerrad-Kennzeichen versehen ist; dies gilt insbesondere dann, wenn es unmöglich ist, in einem Hafen oder in einer Hafenanlage außerhalb der Union für ein Schiff Ausrüstung zu erhalten, die das Steuerrad-Kennzeichen trägt, oder wenn mit diesem Kennzeichen versehene Ausrüstung auf dem Markt nicht verfügbar ist.