Erwägungsgrund 22 32015L0637
Falls erforderlich, sollte es möglich sein, für den konsularischen Schutz von nicht vertretenen Bürgern, um die Unterstützung durch das Katastrophenschutzverfahren der Union zu ersuchen. Um diese Unterstützung könnte beispielsweise der federführende Mitgliedstaat bzw. der für die Koordinierung der Hilfe zuständige Mitgliedstaat bzw. könnten die hierfür zuständigen Mitgliedstaaten ersuchen.