Erwägungsgrund 4 32015L0637
Ziel dieser Richtlinie ist die Festlegung der Kooperations- und Koordinierungsmaßnahmen zur weiteren Erleichterung des konsularischen Schutzes von nicht vertretenen Unionsbürgern. Diese Maßnahmen sollen die Rechtssicherheit sowie die wirksame Zusammenarbeit und die Solidarität zwischen den Konsularbehörden stärken.