Erwägungsgrund 16 32018L0958
Wie in ständiger Rechtsprechung bestätigt, ist jede ungerechtfertigte Beschränkung, die aus nationalen Rechtsvorschriften herrührt, die die Niederlassungsfreiheit oder die Dienstleistungsfreiheit einschränken, untersagt, einschließlich jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes.