Erwägungsgrund 31 32018L0958
Für das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes ist es wichtig sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten Bürger, repräsentative Verbände und andere relevante Interessenträger, einschließlich der Sozialpartner, vor der Einführung neuer oder der Änderung bestehender Anforderungen, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder ihre Ausübung beschränken, informieren. Die Mitgliedstaaten sollten alle betroffenen Parteien einbeziehen und ihnen die Gelegenheit bieten, ihren Standpunkt darzulegen. Soweit sachdienlich und angemessen, sollten die Mitgliedstaaten öffentliche Konsultationen im Einklang mit ihren nationalen Verfahren durchführen.