Erwägungsgrund 20 32018L0958
Um sicherzustellen, dass die von ihnen eingeführten Bestimmungen und die Änderungen, die sie an bestehenden Bestimmungen vornehmen, verhältnismäßig sind, sollten die Mitgliedstaaten die Kriterien zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit und zusätzliche Kriterien berücksichtigen, die für den zu prüfenden reglementierten Beruf relevant sind. Beabsichtigt ein Mitgliedstaat, einen Beruf zu reglementieren oder bestehende Regelungen zu ändern, so sollte berücksichtigt werden, welche Art von Risiken — insbesondere für Dienstleistungsempfänger, einschließlich Verbraucher, Berufsangehörige oder Dritte — mit der Verfolgung der angestrebten Ziele des Allgemeininteresses verbunden sind. Zudem sollte berücksichtigt werden, dass im Bereich der reglementierten Berufe zwischen Verbrauchern und Berufsangehörigen in der Regel eine Informationsasymmetrie besteht, da Berufsangehörige ein hohes Maß an Fachkenntnissen besitzen, die die Verbraucher vielleicht nicht haben.