Erwägungsgrund 8 32019L2177
Die EIOPA sollte Plattformen für die Zusammenarbeit einrichten und koordinieren, wenn die grenzüberschreitenden Versicherungstätigkeiten in Bezug auf den Markt des Aufnahmemitgliedstaats bedeutend sind und eine enge Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden des Herkunftsmitgliedstaats und des Aufnahmemitgliedstaats erfordern, insbesondere, wenn ein Versicherer Gefahr laufen könnte, zum Nachteil von Versicherungsnehmern und Dritten in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.