Erwägungsgrund 1 32020L2184
Die Richtlinie 98/83/EG des Rates ist mehrfach und erheblich geändert worden. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, im Rahmen der anstehenden Änderungen eine Neufassung der genannten Richtlinie vorzunehmen.
Die Richtlinie 98/83/EG des Rates ist mehrfach und erheblich geändert worden. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, im Rahmen der anstehenden Änderungen eine Neufassung der genannten Richtlinie vorzunehmen.