Richtlinie (EU) 2020/700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 2020 zur Änderung der Richtlinien (EU) 2016/797 und (EU) 2016/798 hinsichtlich der Verlängerung ihres Umsetzungszeitraums (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinien (EU) 2016/797 und (EU) 2016/798 sollten daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 10 32020L0700
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