Erwägungsgrund 3 32020L0700
Aufgrund der außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Situation infolge des COVID-19-Ausbruchs haben einige dieser Mitgliedstaaten Schwierigkeiten, die gesetzgeberischen Arbeiten innerhalb der vorgegebenen Umsetzungsfristen abzuschließen, sodass die Gefahr besteht, dass sie diese Fristen nicht einhalten werden. Ein solches Versäumnis könnte für die Eisenbahnindustrie, die nationalen Behörden und die Agentur zu Rechtsunsicherheit bei den Rechtsvorschriften für die Eisenbahnsicherheit und -interoperabilität führen. Der Umstand, dass einige Mitgliedstaaten nicht in der Lage sind, die Richtlinien (EU) 2016/797 und (EU) 2016/798 infolge des COVID-19-Ausbruchs umzusetzen, hat negative Folgen für den Eisenbahnsektor.