Erwägungsgrund 12 32020L0739
Bei der Ausarbeitung dieser Richtlinie wurde die Kommission von Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten unterstützt, die technische und wissenschaftliche Unterstützung leisteten. Darüber hinaus wurde der dreigliedrige Beratende Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu den rein technischen Anpassungen der Richtlinie 2000/54/EG im Zusammenhang mit dem Ausbruch von SARS-CoV-2 konsultiert.