Erwägungsgrund 10 32020L0739
Die Kommission wird die Lage hinsichtlich des Ausbruchs von COVID-19, einschließlich der Entwicklung eines möglichen Impfstoffs und der Verfügbarkeit weiterer technologischer und wissenschaftlicher Daten und Erkenntnisse zu SARS-CoV-2, weiterhin aufmerksam verfolgen. Auf dieser Grundlage wird die Kommission erforderlichenfalls die durch die Annahme dieser Richtlinie festgelegte Risikogruppeneinstufung überprüfen.