Erwägungsgrund 18 32022L2380
Die Richtlinie 2014/53/EU legt die Konformitätsbewertungsverfahren fest. Sie sollte dahin gehend geändert werden, dass Bezugnahmen auf die neu aufgenommenen grundlegenden Anforderungen hinzugefügt werden. Herstellern sollte somit die Möglichkeit offenstehen, ein Verfahren für die interne Fertigungskontrolle zu nutzen, um die Einhaltung der neuen grundlegenden Anforderungen nachzuweisen.