Erwägungsgrund 20 32022L2380
Die Richtlinie 2014/53/EU führt die Fälle formal fehlender Konformität auf. Da mit der vorliegenden Richtlinie neue Anforderungen für bestimmte Kategorien oder Klassen von Funkanlagen eingeführt werden, sollte die Richtlinie 2014/53/EU so geändert werden, dass die Einhaltung dieser neuen Anforderungen durch die nationalen Marktüberwachungsbehörden wirksam durchgesetzt werden kann.