Erwägungsgrund 7 32022L2380
Ohne eine Harmonisierung der Ladeschnittstellen und Ladeprotokolle könnten sich erhebliche Unterschiede zwischen den Rechts- und Verwaltungsvorschriften oder -praktiken der Mitgliedstaaten im Bereich der Interoperabilität von Mobiltelefonen und ähnlichen Kategorien oder Klassen von Funkanlagen und ihren Ladenetzteilen sowie der Bereitstellung von Funkanlagen ohne Ladenetzteile ergeben.