Erwägungsgrund 8 32022L2380
Angesichts der Größe des Binnenmarkts für aufladbare Mobiltelefone und ähnliche Kategorien oder Klassen von Funkanlagen, der zunehmenden Verbreitung verschiedener Arten von Ladenetzteilen für solche Funkanlagen, der mangelnden Interoperabilität zwischen Funkanlagen und Ladenetzteilen und des erheblichen grenzüberschreitenden Handels mit diesen Produkten müssen verstärkte gesetzgeberische Maßnahmen auf Unionsebene anstatt entweder nationaler oder freiwilliger Maßnahmen ergriffen werden, damit neben der Gewährleistung der Verbraucherfreundlichkeit und der Verringerung umweltgefährdender Abfälle auch das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts sichergestellt werden kann.