Erwägungsgrund 12 32024L1226
Zu den restriktiven Maßnahmen der Union gehören sektorspezifische wirtschaftliche und finanzielle Maßnahmen für die Erbringung von anderen Dienstleistungen als Finanzdienstleistungen. Zu diesen Dienstleistungen gehören unter anderem Rechtsberatung, Vertrauensdienste, Public-Relations-Beratung, Wirtschaftsprüfung, Buchführung und Steuerberatung, Unternehmens- und Managementberatung, IT-Beratung sowie Rundfunk-, Architektur- und Ingenieurdienstleistungen. Der Verstoß gegen sektorbezogene wirtschaftliche und finanzielle Maßnahmen sollte eine Straftat darstellen.