Erwägungsgrund 4 32024L0505
Rumänien hat ein spezielles Aufstiegsfortbildungsprogramm eingerichtet, das es den Teilnehmern ermöglicht, ihre Berufsqualifikationen zu verbessern und allen Mindestanforderungen an die Ausbildung zu genügen, die für den Beruf der Krankenschwester und des Krankenpflegers für die allgemeine Pflege in der Richtlinie 2005/36/EG festgelegt sind. Zu diesem Zweck hatte sich Rumänien zuvor mit anderen Mitgliedstaaten und der Kommission in Verbindung gesetzt.