Erwägungsgrund 5 32024L0505
Rumänien führte das spezielle Aufstiegsfortbildungsprogramm durch den gemeinsamen Erlass Nr. 4317/943/2014 des Ministers für nationale Bildung und des Gesundheitsministers ein. Es wurde vom rumänischen Berufsverband der Krankenschwestern und Krankenpfleger, Hebammen und medizinischen Assistenten sowie durch den Erlass Nr. 5114/2014 des Ministers für nationale Bildung genehmigt.