Erwägungsgrund 7 32024L0505
Rumänien legte der zuständigen Sachverständigengruppe, nämlich der Koordinatorengruppe auf dem Gebiet der Anerkennung von Berufsqualifikationen, die Ergebnisse des speziellen Aufstiegsfortbildungsprogramms im Jahr 2018 vor; nach den Konsultationen erhob kein Mitgliedstaat Einwände gegen den Vorschlag, dass die Absolventen dieses Programms von einer günstigeren Anerkennungsregelung profitieren sollten.