Erwägungsgrund 13 32024L0790
Die Richtlinie 2014/65/EU enthält Vorschriften, nach denen Handelsplätze verpflichtet sind, Mechanismen zur Begrenzung übermäßiger Volatilität an den Märkten einzuführen, insbesondere das Aussetzen der Kursnotierung sowie Preisspannen. Die extremen Bedingungen, denen die Märkte für Energie- und Warenderivate während der Energiekrise im Jahr 2022 ausgesetzt werden, haben jedoch zu einer genaueren Betrachtung dieser Mechanismen geführt und gezeigt, dass es an Transparenz in Bezug auf die Aktivierung dieser Mechanismen durch die einschlägigen Handelsplätze in der Union mangelt, wie die ESMA in ihrer Antwort vom 22. September 2022 auf das Ersuchen der Kommission um Beratung hinsichtlich der Eindämmung der übermäßigen Volatilität auf den Märkten für Energiederivate hervorgehoben hat. Die Marktteilnehmer würden von weiteren Informationen und mehr Transparenz in Bezug auf die Umstände, die zur Einstellung oder Beschränkung des Handels führen, und in Bezug auf die Grundsätze, die geregelte Märkte bei der Festlegung der wichtigsten technischen Parameter für die Einstellung oder Beschränkung des Handels berücksichtigen müssen, durchaus profitieren. Die ESMA sollte mittels Entwürfen technischer Regulierungsstandards die Grundsätze festlegen, die die geregelten Märkte bei der Festlegung der wichtigsten technischen Parameter für die Einstellung oder Beschränkung des Handels zu berücksichtigen haben. Da es wichtig ist, für einen geordneten Handel zu sorgen, sollten geregelte Märkte über einen breiten Ermessensspielraum in Bezug auf die zu verwendenden Mechanismen und die für diese Mechanismen festzulegenden Parameter verfügen. Darüber hinaus sollten die zuständigen nationalen Behörden die Nutzung dieser Mechanismen durch Handelsplätze sorgfältig überwachen und gegebenenfalls von ihren Aufsichtsbefugnissen Gebrauch machen.