Erwägungsgrund 6 32024L0790
Nach Artikel 18 Absatz 7 der Richtlinie 2014/65/EU müssen MTF und OTF mindestens drei aktive Mitglieder oder Nutzer haben. Diese Anforderung sollte für alle multilateralen Systeme gelten. Daher sollte diese Anforderung auf geregelte Märkte ausgeweitet werden.