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Die Mitgliedstaaten sollten Anforderungen an Anlagen zur Herstellung von RENURE-Düngemitteln festlegen, um im Einklang mit den Kriterien der Richtlinie 91/676/EWG einen einheitlichen Nährstoffgehalt zu gewährleisten. Um das Ausbringen von RENURE-Düngemitteln entsprechend dem Bedarf der Pflanzen zu erleichtern, sollten diesen Düngemitteln geeignete Informationen über ihren Nährstoffgehalt beigefügt werden.