Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bis zum Abschluss der Evaluierung der Richtlinie 91/676/EWG muss daher eine Übergangslösung gefunden werden, damit die Mitgliedstaaten Landwirten unter bestimmten Bedingungen die Verwendung von RENURE-Düngemitteln über die in Anhang III Nummer 2 festgelegte Menge hinaus gestatten können.