Richtlinie (EU) 2026/288 der Kommission vom 9. Februar 2026 zur Änderung der Richtlinie 91/676/EWG des Rates hinsichtlich der Verwendung bestimmter Düngematerialien aus Dung
Diese Änderung sollte nicht die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten berühren, es sei denn, diese beschließen, den neuen Buchstaben c in Anhang III gemäß dem Anhang dieses Rechtsakts umzusetzen.
Erwägungsgrund 20 32026L0288Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen