Richtlinie (EU) 2026/288 der Kommission vom 9. Februar 2026 zur Änderung der Richtlinie 91/676/EWG des Rates hinsichtlich der Verwendung bestimmter Düngematerialien aus Dung
Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 9 der Richtlinie 91/676/EWG eingesetzten Ausschusses —
Erwägungsgrund 22 32026L0288Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen