Gesetz Nr. 1368 - Saarländisches Berufsakademiegesetz (Saarl. BAkadG) Vom 27. März 1996
Zuwendungen zum Betrieb oder für Investitionsmaßnahmen von Berufsakademien werden aus Landesmitteln oder aus Mitteln, über die das Land verfügen kann, nicht gewährt.
§ 6 Saarl. BAkadG
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