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Zur Bewertung der Prüfungsleistung des Vortrags und des Prüfungsgesprächs sind jeweils ganze Punkte zu vergeben. Zur Ermittlung der Endnote werden die jeweils erreichten Punkte für den Vortrag einfach und für das Prüfungsgespräch zweifach gezählt. Die Summe hieraus wird durch 3 geteilt. Die Endnote wird auf 2 Dezimalstellen nach dem Komma gerundet.
Die Endnote der mündlichen Prüfung ergibt sich aus dem auf 2 Dezimalstellen nach dem Komma gerundeten Durchschnitt der Punktwerte aller Prüfungsgebiete.
Im Anschluss an die mündliche Prüfung ermittelt der Prüfungsausschuss auf Grund des Ergebnisses der schriftlichen und der mündlichen Prüfung die…
Zur Feststellung der Gesamtnote werden die Punkte der schriftlichen Arbeiten (§ 19 Abs. 2) und die Punkte der mündlichen Prüfung (§ 21) addiert und durch acht…
Die Endnote der schriftlichen Prüfung ergibt sich aus dem auf 2 Dezimalstellen nach dem Komma gerundeten Durchschnitt der Punktwerte aller Klausuren.
Die Summe der gewichteten Punkte wird durch 6 geteilt. Die Endnote wird auf 2 Dezimalstellen nach dem Komma gerundet.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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