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Die Landeseinheitliche Fördermitteldatenbank und die Ressortdatenbanken dienen insbesondere der laufenden Analyse der Förderpraxis, der Rechnungsprüfung sowie der Ausübung der Rechts- und Fachaufsicht. Die Landeseinheitliche Fördermitteldatenbank soll zugleich Hilfestellung bei der Vermeidung rechtswidriger Förderung bieten.
Die Fördermitteldatenbank soll die Information über die in § 1 Abs. 2 Nummer 1 bis 6 genannten Fördermittel und die laufende Analyse sowie die rechtmäßige und…
Im Freistaat Sachsen wird beim Landesamt für Steuern und Finanzen eine Landeseinheitliche Fördermitteldatenbank geführt. Sie wird durch den Staatsbetrieb…
§ 1 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Im Freistaat Sachsen wird beim Landesamt für Steuern und Finanzen eine Landeseinheitliche Fördermitteldatenbank…
In Zuwendungsverfahren werden in der Landeseinheitlichen Fördermitteldatenbank, bezogen auf den Förderbescheid, folgende Daten des Fördervorhabens verarbeitet:
§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über Fördermitteldatenbanken im Freistaat Sachsen (SächsFöDaG) vom 10. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 273) wird wie folgt gefasst: „Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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