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Das Gesetz über Fördermitteldatenbanken im Freistaat Sachsen vom 10. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 273), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. August 2003 (SächsGVBl. S. 330) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 1 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Im Freistaat Sachsen wird beim Landesamt für Steuern und Finanzen eine Landeseinheitliche Fördermitteldatenbank geführt. Sie wird durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste technisch betrieben.“
§ 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die öffentlichen Stellen des Freistaates Sachsen gemäß § 2 Absatz 1 und 2 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198), in der jeweils geltenden Fassung, die in Zuwendungsverfahren nach der Sächsischen Haushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 2001 (SächsGVBl. S. 153), die zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (SächsGVBl. S. 630) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, mitwirken, haben sich bei ihrer Arbeit des elektronischen Datenverarbeitungssystems ,Landeseinheitliche Fördermittelverwaltung’ oder ressortspezifischer Fördermittelverwaltungssysteme zu bedienen.“
§ 4 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Die Absatzbezeichnung „(1)“ wird gestrichen.
Satz 2 wird aufgehoben.
Absatz 2 wird aufgehoben.
In § 5 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „der Staatskanzlei“ durch die Wörter „des Staatsministeriums der Finanzen“ ersetzt.
In § 6 Absatz 2 werden die Wörter „die Staatskanzlei“ durch die Wörter „das Landesamt für Steuern und Finanzen“ ersetzt.
In § 7 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „im Sinne von § 8 Abs. 1 SächsDSG“ gestrichen und die Angabe „§ 6 Abs. 1“ wird durch die Angabe „§ 6 Absatz 1“ ersetzt.
Das Gesetz über Fördermitteldatenbanken im Freistaat Sachsen vom 10. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 273), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2018…
§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über Fördermitteldatenbanken im Freistaat Sachsen (SächsFöDaG) vom 10. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 273) wird wie folgt gefasst: „Die…
Im Freistaat Sachsen wird beim Landesamt für Steuern und Finanzen eine Landeseinheitliche Fördermitteldatenbank geführt. Sie wird durch den Staatsbetrieb…
Die öffentlichen Stellen des Freistaates Sachsen gemäß § 2 Absatz 1 und 2 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S.…
In Zuwendungsverfahren nach § 44 in Verbindung mit § 23 der Vorläufigen Sächsischen Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (Vorläufige Sächsische…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.