Art. 2 Abs. 4 Nr. 5 SN-10822Gesetz zur Neufassung des Gesetzes über Spielbanken im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag
„(2) Im Falle der Erlaubnisübertragung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 setzt das Staatsministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen in…
§ 7 Abs. 2 AG GlüStV 2021-SaarSaarländisches Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (AG GlüStV 2021-Saar) Vom 20. Juni 2012*
Über die Verwendung des Reinertrages der Losbrieflotterien entscheidet der Aufsichtsrat der Saarland-Sporttoto GmbH mit Zustimmung des für das Glücksspielwesen…
Art. 1 Abs. 8 Satz 3 Nr. 12 SN-19916Gesetz zur Anpassung landesrechtlicher Vorschriften an den Glücksspielstaatsvertrag 2021
den Reinertrag der Veranstaltung bei Kleinen Lotterien und Ausspielungen ganz oder teilweise einem anderen als dem erlaubten oder dem nach § 16 Absatz 2 des…
Art. 1 Satz 2 Nr. 16 SN-18835Gesetz zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag
den Reinertrag der Veranstaltung bei Kleinen Lotterien und Ausspielungen ganz oder teilweise einem anderen als dem erlaubten oder dem nach § 16 Absatz 2 des…
Art. 3 Abs. 4 Nr. 5 Buchst. b SN-12474Gesetz zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag, zum Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder und zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag sowie weiterer Gesetze
Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Veranstaltung von Lotterien, Ausspielungen sowie Sportwetten, für die § 4a Abs. 1, § 10 Abs. 3, § 10a und der Dritte…