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Die Veranstaltung von Lotterien und Ausspielungen, für die § 10 Absatz 3 und der Dritte Abschnitt des Glücksspielstaatsvertrages 2021 keine Anwendung finden, bedarf der Erlaubnis, die nur dem Freistaat Sachsen erteilt werden kann. Dies gilt nicht, wenn die Erlaubniserteilung an eine durch die Vertragsländer des Glücksspielstaatsvertrages 2021 gemeinsam errichtete und geführte öffentliche Anstalt oder auf der Grundlage eines Verwaltungsabkommens nach § 10 Absatz 2 Satz 2 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 erfolgt. Durch den Freistaat Sachsen kann zur Umsetzung vorgenannter Regelungen ein Sondervermögen errichtet werden. Die Erlaubnis nach Satz 1 darf nur auf eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine privatrechtliche Gesellschaft, an der ausschließlich der Freistaat Sachsen beteiligt ist, übertragen werden.
Im Fall des Absatzes 1 Satz 1 kann mit der Durchführung der Veranstaltung eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine privatrechtliche Gesellschaft, an der ausschließlich der Freistaat Sachsen beteiligt ist (Durchführer), beauftragt werden.
Über die Erlaubnis nach Absatz 1 Satz 1, ihre Übertragung nach Absatz 1 Satz 4 und die Beauftragung nach Absatz 2 entscheidet das Staatsministerium des Innern. Entfallen die Voraussetzungen für die Übertragung nach Absatz 1 Satz 4 während der Geltungsdauer der Erlaubnis, geht diese auf den Freistaat Sachsen über.
Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Veranstaltung von Lotterien, Ausspielungen sowie Sportwetten, für die § 4a Abs. 1, § 10 Abs. 3, § 10a und der Dritte…
Absatz 1 Satz 1 und 2 wird wie folgt gefasst: „Die Veranstaltung von Lotterien und Ausspielungen, für die § 10 Absatz 3 und der Dritte Abschnitt des…
Das Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages und über die Veranstaltung, die Durchführung und die Vermittlung von Sportwetten, Lotterien und…
Die Erlaubnis nach § 4 Absatz 1 Satz 1 und § 12 Absatz 1 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 kann für die Veranstaltung von öffentlichen Lotterien und…
Gewerbliche Spielvermittlung nach § 3 Absatz 8 und § 19 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 ist nur für im Freistaat Sachsen erlaubte Lotterien und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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