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In die Liste der Tragwerksplanerinnen und -planer ist auf Antrag einzutragen, wer
einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur gemäß den in der Anlage 1 geregelten Leitlinien zu Ausbildungsinhalten, Hochbau (Artikel 49 Absatz 1 der Richtlinie 2005/36/EG) oder Bauingenieurwesen gemäß den in der Anlage 2 geregelten Leitlinien zu Ausbildungsinhalten erworben hat und
danach mindestens drei Jahre in der Tragwerksplanung praktisch tätig gewesen ist.
Wenn die antragstellende Person in einem anderen Land in eine entsprechende Liste eingetragen ist oder war und die Löschung der Eintragung nicht aus den Gründen des § 25 Absatz 1 Nummer 6 erfolgte, findet eine Prüfung der Anforderungen nach Absatz 1 nicht statt, soweit für die Eintragung in dem anderen Land mindestens die Anforderungen nach Absatz 1 zu erfüllen waren.
Dem Antrag sind die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen beizufügen. Das Verfahren kann über eine einheitliche Stelle im Sinne des Gesetzes über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Saarland abgewickelt werden. Es gelten die Bestimmungen zum Verfahren über die einheitliche Stelle nach § 1 des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit §§ 71a bis 71e des Verwaltungsverfahrensgesetzes und die Bestimmungen des § 1 des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit § 42a des Verwaltungsverfahrensgesetzes über die Genehmigungsfiktion mit der Maßgabe, dass die Fristverlängerung nach § 1 des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit § 42a Absatz 2 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes einen Monat nicht überschreiten darf.
Die Listen der qualifizierten Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner und, soweit nicht die Architektenkammer nach § 5 Absatz 7 Satz 1 des Sächsischen…
Die Pflichten des Absatzes 1 Satz 1 und 2 Nummer 1, 2 und 4 gelten auch für die in ein Verzeichnis bei der Ingenieurkammer Sachsen nach den §§ 41b, 41d sowie §…
Standsicherheitsnachweise für bauliche Anlagen werden von Personen mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung…
alle in die Liste der Tragwerkplanerinnen und -planer eingetragenen Personen, die im Saarland bei selbständiger Berufsausübung eine Niederlassung, sonst ihre…
Eintragungen in die Liste der Tragwerksplanerinnen und -planer und deren Löschung, die Erteilung von Bescheinigungen nach § 32 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.