§ 19 DVSAIG
Eintragung in die Liste der Tragwerksplanerinnen und -planer
(§ 31 SAIG) Für den Antrag gilt § 17 Absatz 1 entsprechend.
Dem Eintragungsantrag sind beizufügen:
die in § 17 Absatz 2 Nummer 1 und 2 genannten Unterlagen,
das Zeugnis über die erfolgreiche Abschlussprüfung in einem Hochschulstudiengang der Fachrichtung Architektur, Hochbau (Artikel 49 Absatz 1 der Richtlinie 2005/36/EG) oder Bauingenieurwesen,
Bescheinigungen von Personen oder Stellen, bei denen die antragstellende Person beschäftigt oder von denen sie beauftragt war, und eigene Arbeiten, aus denen hervorgeht, dass die antragstellende Person in der Tragwerksplanung von Gebäuden über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren nach Abschluss des Studiums praktisch tätig war.
§ 18 Absatz 3 gilt entsprechend.