§ 8 SchulPflG SL
Beginn der Berufsschulpflicht
Mit der Beendigung der allgemeinen Vollzeitschulpflicht beginnt die Pflicht zum Besuch der Berufsschule.
Mit der Beendigung der allgemeinen Vollzeitschulpflicht beginnt die Pflicht zum Besuch der Berufsschule.