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Soweit gemäß § 4 erforderlich, verarbeiten die Schule, der Schulträger und die Schulaufsichtsbehörde Schülerdaten. Zu den Schülerdaten gehören insbesondere
Schülerstammdaten: Namen, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht, Wohnanschrift, Erreichbarkeit mittels Fernkommunikationsmitteln, Muttersprache, im Herkunftshaushalt überwiegend gesprochene Sprache, die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft,
Teilnahmedaten: Jahrgangsstufe und Zugehörigkeit zu Lerngruppen (Klasse oder Kurs), An- und Abwesenheit in Unterricht und anderen schulischen Veranstaltungen einschließlich Entschuldigungs- und Beurlaubungsgründen auch soweit diese Daten gemäß Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 enthalten,
Bildungsweg- und Förderdaten: bisheriger Schulbesuch, begonnene oder abgeschlossene Berufsausbildungen und Praktika, Förderpläne (auch Entwürfe), Maßnahmen zur Inklusion,
Lernmitteldaten: zugewiesene Lernmittel einschließlich etwaig erforderlicher persönlicher Lizenzen, Lizenzschlüssel oder anderer Berechtigungsausweise zur Nutzung von Bildungsmedien einschließlich zentraler Einrichtungen im Sinne von § 46 Absatz 2 des Schulordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997 S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 10. Juli 2024 (Amtsbl. I S. 570; S. 610), in der jeweils geltenden Fassung,
Lernstandsdaten: Noten, auch soweit sie nicht in ein Zeugnis aufzunehmen sind, Zeugnisse und andere Rückmeldungen über den individuellen Lernstand der betroffenen Person,
Gremiendaten: Zugehörigkeit zu einem schulischen Gremium, insbesondere die Übernahme des Amtes der Klassensprecherin oder des Klassensprechers oder der Schülersprecherin oder des Schülersprechers sowie die Teilnahme an Konferenzen und Versammlungen der betreffenden Gremien der schulischen Mitbestimmung einschließlich der zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung sowie sonst zur Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Informationen,
Fürsorgedaten: Informationen über pädagogische und erzieherische Maßnahmen einschließlich Maßnahmen, durch die die betroffene Schülerin oder der betroffene Schüler vor Gefährdungen des leiblichen, geistigen oder seelischen Wohls bewahrt werden soll,
Nutzergenerierte Daten: Informationen, die die Schülerin oder der Schüler auf Trägern bei oder als Ergebnis der Nutzung von Lehr- oder Lernmitteln erstellt oder ablegt, die im Eigentum der Schule, des Schulträgers oder der Schulaufsichtsbehörde stehen oder an denen die Schule, der Schulträger oder die Schulaufsichtsbehörde von einem Dritten ein Recht zum Besitz erworben hat, unabhängig davon, ob das Besitzrecht dauerhaft oder vorübergehend erworben wurde.