SchwSalmoV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 11 SchwSalmoVInkrafttretenVerordnung zur Verminderung der Salmonellenverbreitung durch Schlachtschweine § 10Schlussformel Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. § 10Schlussformel